Spanien bleibt für viele Deutsche ein attraktives Auswanderungsziel. Neben Klima, Lebensqualität und vergleichsweise moderaten Lebenshaltungskosten spielt auch das Thema Steuern eine Rolle. Unter bestimmten Voraussetzungen können Neuansässige in Spanien mehrere Jahre lang von einer reduzierten Steuerlast profitieren.
Doch die Regelung ist nicht für alle sinnvoll.
Was ist das „Beckham-Gesetz“?
Grundlage ist Artikel 93 des spanischen Einkommensteuergesetzes. Umgangssprachlich wird die Sonderregelung „Beckham-Gesetz“ genannt, da sie ursprünglich eingeführt wurde, um internationale Fachkräfte – unter anderem Profisportler – nach Spanien zu holen.
Auswanderer können sich unter bestimmten Bedingungen für eine Besteuerung wie Nichtansässige entscheiden. Das bedeutet:
- 24 Prozent Steuersatz auf die ersten 600.000 Euro Einkommen
- 47 Prozent auf darüber hinausgehende Einkünfte
- Gültig im Jahr des Umzugs plus in den folgenden fünf Steuerjahren
- Insgesamt also maximal sechs Jahre
Ziel der Regelung ist es, den Wirtschaftsstandort Spanien für qualifizierte Arbeitskräfte, Unternehmer und digitale Fachkräfte attraktiver zu machen.
Beispielrechnung: Wie groß kann die Ersparnis sein?
Bei einem Bruttojahreseinkommen von 150.000 Euro ergibt sich laut Berechnungen spanischer Kanzleien folgende Differenz:
- Reguläre Besteuerung: ca. 37 Prozent, rund 56.000 Euro Steuer
- Sonderregelung: 24 Prozent, rund 36.000 Euro Steuer
- Ersparnis: etwa 20.000 Euro pro Jahr
Über mehrere Jahre hinweg kann sich daraus ein erheblicher finanzieller Vorteil ergeben.
Voraussetzungen seit der Reform 2023
Seit der Anpassung im Jahr 2023 gilt die Regelung unter anderem für:
- Angestellte, die aus beruflichen Gründen nach Spanien ziehen
- Telearbeiter
- Unternehmer
- Selbstständige
- Familienangehörige
Voraussetzungen:
- Der Umzug muss beruflich motiviert sein
- In den fünf Jahren vor dem Umzug darf kein Wohnsitz in Spanien bestanden haben
- Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach Anmeldung gestellt werden
Wann lohnt sich die Regelung nicht?
Die Pauschalbesteuerung ist vor allem für höhere Einkommen interessant. Steuerberater weisen darauf hin, dass sich ein Antrag in der Regel erst ab einem Jahreseinkommen von etwa 55.000 Euro lohnt.
Wichtige Einschränkungen:
- Werbungskosten können nicht geltend gemacht werden
- Kinderfreibeträge entfallen
- Sozialabgaben sind nicht absetzbar
- Abfindungen sind nicht steuerfrei
Bei niedrigeren Einkommen kann die reguläre spanische Besteuerung günstiger ausfallen.
Fazit
Das „Beckham-Gesetz“ ist ein gezielter steuerlicher Anreiz für gut verdienende Fachkräfte und Unternehmer. Für diese Gruppe kann Spanien über mehrere Jahre hinweg steuerlich deutlich attraktiver sein als bei regulärer Besteuerung.
Wer jedoch ein durchschnittliches Einkommen erzielt oder viele steuerliche Abzüge nutzt, sollte die individuelle Situation genau prüfen lassen. Der Steuervorteil klingt beeindruckend, entscheidend ist am Ende die persönliche Einkommensstruktur.
Quelle
Frankfurter Rundschau – „Spanien-Auswanderern winken Steuer-Vorteile – aber es lohnt sich nicht für alle“, 27.02.2026
https://www.fr.de/verbraucher/bis-zu-sechs-jahre-reduzierte-steuerlast-spanien-auswanderern-winkt-diese-option-94189468.html
Im Artikel zitierte Quellen:
Statistisches Bundesamt, Agencia Tributaria (Artikel 93 Einkommensteuergesetz), Defez Asesores (Valencia), Recht in Spanien, Focus.

