Warum die V16-Warnleuchte Thema ist
In Spanien herrscht Unklarheit und Diskussion darüber, wie Autofahrer künftig bei Pannen, Unfällen oder liegengebliebenen Fahrzeugen im Straßenverkehr warnen müssen. Die klassische Pannenwarntafel („triángulo de emergencia“) war lange Pflicht — doch das Regelwerk ändert sich.
Seit einiger Zeit existiert die Möglichkeit, statt des klassischen Warndreiecks eine Warnleuchte — die sogenannte V16 — zu nutzen. Nun soll diese Regelung strenger gefasst werden: Ab 2026 ist nicht jede V16 gültig, sondern nur noch homologierte V16-Connected-Geräte.
Der Grund: Sicherheit und Standardisierung. Viele Geräte, die aktuell als „V16“ verkauft werden, erfüllen nicht die Anforderungen — im Ernstfall könnte das Warnsignal unzureichend sein oder ist gar nicht erlaubt.
Was heißt „V16-Connected“?
- „V16“ — das steht für eine blinkende Warnleuchte, die Sichtbarkeit bei Panne oder Unfall gewährleistet.
- „Connected“ bedeutet: Das Gerät muss bestimmten homologierten technischen und gesetzlichen Standards entsprechen — also zertifiziert sein.
- Eine korrekte V16-Connected unterscheidet sich von einer simplen Lichtquelle: Qualität, Sichtweite, Stabilität und Zulassung müssen gewährleistet sein.
Das heißt: Nicht jede V16 im Handel ist automatisch zulässig — nur homologierte Geräte, die offiziell anerkannt sind.
Was sich ab 1. Januar 2026 ändert
- Nur noch die offizielle V16-Connected gilt als zugelassenes Warnsignal.
- Geräte, die aktuell als „V16“ oder „V16 Connected (aber billig)“ verkauft werden und nicht homologiert sind, sind dann nicht mehr zulässig.
- Wer eine Panne hat und das falsche Gerät nutzt, riskiert, dass das Warnsignal als ungültig angesehen wird — das kann nicht nur gefährlich sein, sondern möglicherweise auch rechtliche Konsequenzen haben (z. B. bei Verkehrskontrollen oder Versicherungsfragen).
- Der Verkauf und die Bewerbung von nicht homologierten „V16 Connected“-Modellen ist problematisch — Verbraucher müssen auf Zulassung achten.
Die aktuelle Problematik: Markt voll mit Zweifeln
- Viele Händler bewerben „V16 Connected“-Produkte — aber nicht alle erfüllen die Anforderungen.
- Es gibt Verwirrung: Manche glauben, jede V16 reicht, andere meinen, nur Dreieck oder Warnweste.
- Viele Käufer legen Wert auf günstige Modelle — die aber keine Zulassung haben.
- Das heißt: Bei Panne ist das Risiko hoch, dass Warnung aus gesetzlichen Gründen nicht anerkannt wird.
So vermeidest du Fehlkäufe und gehst auf Nummer sicher
- Nur homologierte V16-Connected kaufen — niemals auf Werbung vertrauen, sondern auf Zulassung achten.
- Offizielle Listen prüfen, ob das Modell offiziell registriert ist.
- Dokumentation aufbewahren — Rechnung, Zertifikat, evtl. Zulassungsnachweis.
- Beim Kauf notieren, dass das Gerät legal und homologiert ist — insbesondere bei Online-Käufen.
- Im Auto immer Warnweste mitführen — zusätzlich zur V16, für den Fall, dass Kontrolle kommt oder Gerät ausfällt.
Warum diese Änderung sinnvoll ist
- Mehr Sicherheit: Homologierte Geräte müssen Mindeststandards erfüllen (Sichtweite, Blinkfrequenz, Stabilität).
- Einheitlichkeit im Straßenverkehr: Einheitliche Warnsignale helfen anderen Fahrern, Gefahren schneller zu erkennen.
- Rechtlicher Schutz: Bei Unfällen oder Kontrollen bist du auf der sicheren Seite — gilt als korrektes Warnsignal.
- Verbraucherschutz: Verhindert, dass Menschen unnötig Geld für unzulässige Geräte zahlen und im Ernstfall kein Schutz haben.
Wann noch Unsicherheit besteht
- Es ist unklar, ob alle heute verkauften V16-Warnleuchten rechtzeitig umgerüstet bzw. homologiert werden.
- Manche Anbieter werben mit „Connected“ – aber ohne transparente Zertifikate.
- Es ist nicht sicher, ob Verbraucher den Unterschied immer erkennen — Aufklärungsbedarf besteht.
- Details zur Kontrolle und Umsetzung ab 2026 könnten je nach Region variieren.
Fazit 🧭
Ab 1. Januar 2026 besteht Klarheit: Eine V16-Warnleuchte ist erlaubt — aber nur, wenn sie homologiert und als „V16-Connected“ zugelassen ist.
Alle anderen Modelle sind rechtlich ungültig und riskant — sowohl für deine Sicherheit als auch juristisch.
Wenn du aktuell eine Warnleuchte kaufen möchtest, prüfe unbedingt die Zulassung — damit dein Auto bei einem Spanien-Umzug oder einer Fahrt auf spanischen Straßen sicher ist.
🚗💡 Wer aufs falsche Gerät vertraut, wirft Geld zum Fenster raus – und riskiert im Ernstfall, ohne gültige Warnsignal-Ausrüstung dazustehen.
V16-Connected“ bezeichnet eine Warnleuchte, die offiziell homologiert und zertifiziert ist. Ab 2026 ist nur diese zulässige V16 als gültiges Warnsignal auf spanischen Straßen anerkannt.
Ab dem 1. Januar 2026 darf in Spanien laut neuer Regelung ausschließlich eine homologierte V16-Connected als offizielles Warnsignal verwendet werden. Alle anderen Geräte verlieren dann ihre Gültigkeit.
Eine gültige V16 hat eine offizielle Zulassungsnummer, trägt ein Zertifikat bzw. Homologations-Siegel und steht auf der offiziellen Liste der zugelassenen Geräte. Vor dem Kauf solltest du deshalb unbedingt prüfen, ob dein Modell offiziell anerkannt ist.
Bei Panne, Unfall oder Kontrolle kann eine nicht homologierte V16 rechtlich ignoriert werden. Das Warnsignal gilt dann als ungültig — im Ernstfall drohen Bußgelder oder Probleme bei der Anerkennung durch Behörden oder Versicherungen.

